OGH weist Revisionsgesuch ab – Klagsabweisung rechtskräftig
Der fast zwei Jahre andauernde Streit um die Domain kinder.at wurde nun endgültig entschieden: Ferrero hat keinerlei Anspruch auf kinder.at, die Domain verbleibt daher beim bisherigen Eigentümer MediaClan. Ein Antrag von Ferrero auf außerordentliche Revision der Klagsabweisung durch das OLG Wien wurde vom Obersten Gerichtshof abgelehnt. Der Instanzenzug ist damit ausgeschöpft, das Urteil des OLG Wien rechtskräftig.
„Wir sind froh, daß dieses absurde Verfahren nun endlich entschieden wurde“ meint Mag. Marion Breitschopf, Geschäftsführerin von MediaClan. „Wir werden nun mit aller Kraft darangehen, unter kinder.at ein Portal für ebendiese Kinder – und nicht für Überraschungseier – einzurichten, wie wir es auch ursprünglich geplant hatten“, so Breitschopf weiter.
Auch der Anwalt von MediaClan, Mag. Michael Pilz, zeigte sich über die Entscheidung des OGH zufrieden und vertritt die Ansicht, daß die Klägerin sich selbst mit diesem Verfahren keinen guten Dienst erwiesen hätte, zitiere der OGH doch zustimmend Stellen der Literatur, die sogar behaupten, die Marke von Ferrero sei möglicherweise gänzlich schutzunfähig – und damit löschungsreif.
Sämtliche Dokumente zum Verfahren zum Download:
Klage
Klagsbeantwortung
Abweisung einer einstweiligen Verfügung
Abweisung der Klage
Berufung
Berufungsbeantwortung
Abweisung der Berufung
Außerordentliche Revision
Zurückweisung der außerordentlichen Revision